VoorwaardenQUAD VERHUUR RENESSE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definitions

Vermieter: A.S.C.A. Plank-Netten h/o Handelsonderneming Sandra Plank in Renesse. Quad Verhuur Renesse ist ein Geschäftsbereich des o.g. Unternehmens

Mieter: Eine natürliche Person oder eine juristische Person, welche auf der Basis eines Mietvertrages Material und/oder Fahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum vom  Vermieter mietet. Falls eine juristische Person den Mietvertrag schließt, so wird der Fahrer des Fahrzeugs mit auf dem Mietvertrag vermerkt. Der Fahrer weist sich durch seinen Ausweis aus.

Mietpreis und Kaution

  • Der Mietvertrag gilt mit den darauf vermerkten Mietzeiten und Mietpreisen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
  • Der Mietpreis beinhaltet die Nutzung der Helme, unbegrenzte Kilometer sowie eine Haftpflichtversicherung.
  • Der Mieter bezahlt im Voraus oder bei Beginn der Mietdauer den kompletten Mietpreis sowie eine Kaution pro Quad/Roller, falls schriftlich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar oder mit EC-Karte (Maestro).

Die Kaution wird erstattet, wenn das Quad/Roller/die Quads/die Rollers vollkommen unbeschädigt und intakt an den Vermieter Quad Verhuur Renesse übergeben worden ist/sind. Falls mehrere Quads/Rollers gemietet werden, kann die Gesamtkaution im Schadensfall mit dem Schaden an nur einem Quad/Roller verrechnet werden. Diesen Anspruch kann der Vermieter im Falle eines Schadens geltend machen und verrechnen.

Abholung/Rückgabe

  • Der Mieter ist verpflichtet, das Quad/Roller am Rückgabedatum im Originalzustand (mit Ausnahme von üblichen Gebrauchsspuren) zu dem im Vertrag genannten Rückgabezeitpunkt und am gleichen Ort zurückzugeben, wo die Übergabe stattgefunden hat. Die ordnungsgemäße Rückgabe beinhaltet auch alle ausgegebenen Dokumente, Schlüssel, Zubehör, Schlösser und Helme.
  • Die Abholung und Rückgabe der Quads/Rollers durch den Mieter erfolgt während der Öffnungszeiten. Die Vermietung ist täglich von 10.00 Uhr – bis 19.00 Uhr geöffnet.
  • Falls das Quad/Roller später als zu dem im Mietvertrag abgesprochenen Zeitpunkt zurückgebracht wird, so wird der überschrittene Zeitraum dem Mieter als zusätzliche Mietzeit berechnet.

 

Ausweispflicht

Der Mieter/Fahrer des Quads/Rollers legt bei der Abholung sowohl seinen gültigen Führerschein als auch seinen Personalausweis/Reisepass vor. Der Vermieter hat das Recht, von diesen Dokumenten eine Kopie zu machen und zu verwahren.

 

Recht des Vermieters auf Ablehnung einer Transaktion

Der Vermieter hat jederzeit das Recht, das Zustandekommen eines Vertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ebenfalls kann der Vermieter den Vertrag nach Vertragsabschluss stornieren, ohne dass der Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet werden kann.

Treibstoff

  • Das Quad/Roller wird bei Abholung mit vollem Tank an den Mieter übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden (nur bei 4 Stunden Miete). Sollte dies nicht geschehen, so wird zusätzlich zu den Treibstoffkosten noch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50€ in Rechnung gestellt.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Quad/Roller ausschließlich mit dem richtigen Treibstoff zu betanken, dabei handelt es sich um Euro 98/E5. Der Mieter haftet für die Folgen durch Betankung mit falschem Treibstoff.

 

Reservierung

  • Reservierungen von einem oder mehreren Quads/Rollers sind möglich, wenn der Mieter 100% der Miete in bar bei Buchung oder per Überweisung an das Konto des Vermieters gezahlt hat. Bei einer Reservierung muss der Mieter den gewünschten Zeitraum und die Anzahl der Quads/Rollers angeben.

Stornierung

Stornierung der Reservierung ist nicht möglich. Zur Abwechslung können Sie uns kontaktieren.

Nutzung

  • Der Mieter darf ein Quad/Roller steuern, sofern er im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und mindestens 16 Jahre alt ist.
  • Das Quad/Roller darf sowohl auf befestigten als auch unbefestigten öffentlichen Wegen gefahren werden. Allerdings ist es verboten, mit dem Quad/Roller querfeldein bzw. Cross zu fahren. Ebenfalls verboten ist das Fahren auf Landstraßen und Autobahnen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, sich an das geltende Recht und die Verkehrsregeln für das Führen eines Mopeds oder Mofas zu halten. Dies beinhaltet also auch, dass während der Fahrt jederzeit ein Helm getragen wird bei Mopeds, sowohl vom Fahrer als auch vom Beifahrer.
  • Ausschließlich der Mieter darf das Quad/Roller steuern, das Steuern des Quads/Rollers von nicht im Vertrag genannten Personen ist nicht zulässig. Falls der Mieter gegen diese Regel verstößt, haftet er für die Handlungen und Versäumnisse des Fahrers, des Beifahrers oder jeder anderen Person, die das Quad/Roller tatsächlich benutzt. Dies gilt auch, wenn die Handlungen oder Versäumnisse der Nutzer nicht die Zustimmung des Mieters finden.
  • Es ist verboten, das Quad/Roller zum Anschieben oder Ziehen eines jeglichen anderen Fahrzeugs zu benutzen.
  • Das Quad/Roller darf von maximal zwei Personen gelichzeitig benutzt werden. Es darf nur dann eine zweite Person das Quad/Roller nutzen, wenn diese Person im Mietvertrag genannt wird. Falls trotzdem eine zweite Person mitfährt, führt dies zu Schadensersatzanspruch seitens des Vermieters. In diesem Fall wird eine Strafe von 25,00 € pro Stunde für die gesamte Mietdauer in Rechnung gestellt.
  • Das Steuern des Quads/Rollers unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Verkehrstüchtigkeit beeinflussen, ist untersagt.
  • Der Mieter muss sorgfältig mit dem Quad/Rollers umgehen und ist verantwortlich für alle durch ihn verursachten Kosten am Fahrzeug. Dies gilt auch für Kosten, welche durch Missachtung oder Übertretung der Straßenverkehrsregeln sowie der Gesetzgebung zum Führen eines Quads/Rollers einhergehen. Dies betrifft sowohl Bußgelder als auch sonstige Strafen, Verwaltungskosten sowie hinzukommende Bearbeitungsgebühren.
  • Das Quad/Roller muss – sobald es nicht benutzt wird – jederzeit sorgfältig mit dem Extraschloss gesichert werden. Dieses Extraschloss befindet sich im Fach unter dem Sitz.
  • Der Mieter muss sofort telefonisch Kontakt zum Vermieter aufnehmen, wenn sich während der Mietdauer Schäden oder Störungen im bzw. am Quad/Roller bemerkbar machen. In diesem Fall sorgt der Vermieter für einen schnellen Ersatz. Falls kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden kann, hat der Mieter Anspruch auf Erstattung des restlichen Mietbetrages für den Zeitraum, in dem er das Quad/Roller nicht nutzen kann. Es ist dem Mieter untersagt, selbstständig Betriebsstörungen zu beseitigen oder Reparaturen auszuführen bzw. ausführen zu lassen, außer dies wurde ausdrücklich vorab schriftlich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart.
  • Sofern ein Quad/Roller vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird, wird keine Erstattung der Miete für die restliche Zeit vorgenommen.

 

Versicherung

Der Vermieter hat für das Quad/Roller bzw. die Quads/Rollers eine Haftpflichtversicherung (WA/nur casco) abgeschlossen. Sobald von einem eigenen Risiko gesprochen wird, geht dieses in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Der Mieter erklärt, dass er darüber informiert ist, dass keinerlei weiteren Versicherungen für das Quad/Roller abgeschlossen wurden als die Haftpflichtversicherung. Diese deckt keinen Schäden am Quad/Roller bzw. den Diebstahl des Quads/Rollers oder des Zubehörs ab. Jeder Fahrer muss eine eigene Unfallversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherung hat im Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 175,- €, die der Mieter zu tragen hat. Im Falle eines Kaskoschadens, oder für den Fall, dass die Versicherung nicht zahlt, gehen sämtliche Kosten des Schadens zu Lasten des Mieters.

 

Verlust und Diebstahl

  • Bei Verlust oder Diebstahl des Quads/Rollers, Schlössern, Schlüsseln, Helmen oder anderem Zubehör während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich für alle Schäden, die Quad Verhuur Renesse dadurch erleidet. Der Schaden wird mit der hinterlegten Kaution verrechnet, reicht diese Summe nicht aus, so wird die Restsumme dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Zündschlüssel oder der Schlüssel für das Extraschloss werden 75,00 € in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird mit der Kaution verrechnet.
  • Bei Verlust, Diebstahl oder jeglicher Beschädigung des Helms werden 75,00 € in Rechnung. Dieser Betrag wird mit der Kaution verrechnet.
  • Bei vermutetem Diebstahl des Quads/Rollers oder bei absichtlichen Beschädigungen durch den Mieter wird der Vermieter Anzeige bei der Polizei erstatten.

 

Schäden und Strafen

  • Der Vermieter hat das Recht, das Quad/Roller und das Zubehör bei der Rückgabe ausgiebig auf neue Beschädigungen zu inspizieren. Der Mieter haftet sowohl für alle während der Mietperiode neu aufgetretenen Schäden am Quad/Roller und Zubehör, als auch für daraus hervorgehende Folgeschäden. Dies ist unabhängig davon, ob der Schaden durch den Mieter, mit oder ohne Absicht bzw. durch höhere Gewalt entstanden ist. Die Schadenssumme wird mit der Kaution verrechnet, sollte die Höhe der Kaution nicht ausreichen, so wird dem Mieter die Restsumme in Rechnung gestellt. Der Mieter/Fahrer verpflichtet sich, die anfallenden Reparaturkosten, die Kosten für Ersatzteile sowie die Kosten für beschädigtes Zubehör in bar an den Vermieter zu entrichten, und zwar spätestens bei Ablauf der Mietperiode. Natürlich wird der Mieter sehr aufmerksam darauf achten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Vermieter hat das Recht, die Höhe des entstandenen Schadens selbst fest zu stellen. Der Mieter hat die Möglichkeit, einen Gegenbeweis zu liefern.
  • Im Falle eines Schadens oder Verlustes ist der Mieter / Fahrer verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch über den Schaden in Kenntnis zu setzen und dies anschließend auch schriftlich zu bestätigen. Dies gilt auch, wenn der Schaden nicht durch den Mieter und/oder Fahrer verursacht wurde und es Schäden am Quad/Roller und/oder Zubehör und/oder Dokumenten und/oder Schäden an dritten Personen und/oder jeder anderen damit zusammenhängenden Angelegenheit gibt. Der Mieter ist verpflichtet, den Anweisungen des Vermieters Folge zu leisten und – falls nötig – den Vorfall durch die Polizei protokollieren zu lassen. Bei Unterlassung der hier genannten Meldepflicht sowie Nichtbefolgung der Anweisungen haftet der Mieter für die eventuellen Schäden, die dem Vermieter dadurch entstehen.
  • Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei jeglichem Unfall zu informieren; sofort die Polizei zu benachrichtigen; den Unfallbogen sofort auszufüllen sowie alle Informationen über die betroffenen Fahrzeuge, Unfallbeteiligten, Zeugen sowie den Unfallhergang zu sammeln und – soweit möglich – Fotos zu machen. Der Mieter soll keinerlei Schuldzugeständnisse machen, in welcher Form auch immer, und er wird das Quad/Roller nicht am Unfallort zurücklassen.
  • Bei Diebstahl und bei Totalverlust des Quads/Rollers infolge von Handlungen und Unterlassungen seitens des Mieters/Fahrers verpflichtet sich der Mieter, eine Ausgleichszahlung in Höhe des Neuwertes des Quads/Rollers an den Vermieter zu leisten.
  • Der Mieter muss den gesamten Schaden inklusive Kosten für Folgeschäden übernehmen, falls die Verursachung des Schadens in Zusammenhang mit dem Genuss von Alkohol oder Betäubungsmitteln steht oder durch grobe Fahrlässigkeit wie das Fahren ohne gültigen Führerschein verursacht wurde oder wenn es sich um Fälle von Vandalismus odergrobe Verschmutzung handelt. Insbesondere ist der Mieter verantwortlich, wenn der Schaden der Haftpflichtsicherung nicht binnen 48 Stunden durch Einreichung einer Schadensmeldung bekannt gemacht wurde.
  • Der Mieter sichert dem Vermieter die Übernahme aller Kosten für Schäden und/oder Verletzungen zu, die durch den Gebrauch des Quads/Rollers an Fahrern, Beifahrern oder dritten Personen entstehen, für die der Vermieter verantwortlich gemacht werden kann und wofür die Haftpflichtversicherung des Vermieters keine Kostenübernahme zusagt, außer es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit des Vermieters.
  • Der Mieter sichert dem Vermieter die Übernahme aller Kosten für Geldstrafen, Transaktionen, Verwaltungssanktionen und dergleichen zu, wenn sie dem Vermieter angelastet werden, diese aber durch den Mieter/Fahrer und/oder Beifahrer durch Missbrauch und/oder Übertretungen und/oder unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden. In Bezug auf den Vermieter übernimmt der Mieter die Verantwortung und Haftung und der Mieter trägt das volle Risiko für solche Geldstrafen, Transaktionen und verwaltungsrechtlichen Sanktionen.

Vor der Vermietung unterschreiben der Mieter und der Passagier , dass Sie die oben genannten Geschäftsbedingungen gelesen haben und ihnen zustimmen.

Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir unsere Normale Geschäftsbedingungen, die Sie unbedingt lesen müssen, vor Sie mit den Quads/Rollers abreisen. Diese sind vor Ort an unserem Tresen zum Lesen oder können auf Anfrage per E-Mail verschickt werden.